einheitliche EU-Bestimmungen ab 2012
Mit diesem sogenannten Titertest wurde traditionell die Wirkung der Tollwutimpfung überprüft – von der Blutentnahme bis zur möglichen Einreise verging eine Wartezeit von mindestens sechs Monaten. Künftig ist der Nachweis der Tollwutimpfung ausreichend, die Einreise kann 21 Tage nach der Impfung erfolgen. Neben Schweden und Großbritannien gelten die vereinheitlichten Einreisebestimmungen auch für Irland und Malta.
Text: VDH www.vdh.de
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