Übernahme von Behandlungskosten für Hund und Katze bei Auslandsaufenthalt des Tiereigentümer - Vorteilstarife für ADAC Mitglieder
Für Reisende, die im Auslandsurlaub erkranken, gibt es mit der ADAC Auslandskrankenversicherung bereits einen bewährten Schutz. In Nöte geraten allerdings die vielen Millionen Besitzer von Haustieren, wenn sich die Vierbeiner während des Urlaubs ihrer Besitzer verletzen oder unerwartet krank werden. Nicht selten kommt es – aus Sorge um den treuen Begleiter – auch zum vorzeitigen Abbruch der Reise. Sowohl wenn Tiere ihre Besitzer begleiten als auch wenn das Haustier daheimbleibt, bietet der ADAC mit der Haustier-Reiseversicherung jetzt eine umfassende Absicherung.
Wie hoch der Bedarf ist, zeigt ein Blick auf die Zahlen: In deutschen Haushalten lebten 2022 allein rund 15,2 Millionen Katzen, und jeder fünfte der über 41 Mio. Haushalte in Deutschland beherbergt einen oder mehrere Hunde (statista 2024). In vielen Fällen begleiten die Tiere ihre Besitzer in den Urlaub ins Ausland: In einer aktuellen ADAC Befragung zum Thema Reisen mit Hund gaben 85 Prozent der Tierhalter an, ihren Vierbeiner auf die Reise mitzunehmen.
Sascha Herwig, Vorstandsmitglied der ADAC Versicherung AG: „Reisen mit Tier ist ein großes Thema und für Tierbesitzer fehlt bislang ein gutes Angebot, das ihren Vierbeiner umfasst. Wir nehmen den Anspruch einer umfassenden Absicherung bei Auslandsaufenthalten ernst und bilden deshalb konsequent auch diesen Fall ab. Schließlich sind Tiere treue Begleiter ihrer Besitzer und können emotional, aber auch finanziell ihren Tribut fordern. Wir lassen unsere Kunden und Mitglieder damit nicht allein.“
Die neue ADAC Haustier-Reiseversicherung bietet eine passgenaue Absicherung für Hunde- und Katzeneigentümer bei einer Erkrankung oder Verletzung ihres Haustiers. Sie bietet bei freier Tierarztwahl eine Kostenerstattung ohne Selbstbeteiligung für veterinär-medizinisch notwendige ambulante und stationäre Heilbehandlungen.
Auch für Haustiere, die während des Urlaubs zu Hause bleiben, z. B. in einer Tierpension, wurde gesorgt: Für sie besteht während des Auslandsaufenthaltes der Tiereigentümer ebenfalls Versicherungsschutz. Und wenn im schlimmsten Fall der Urlaub abgebrochen werden muss, weil das Haustier in Deutschland verstirbt oder eine unaufschiebbare, stationäre Operation hat, erstattet die ADAC Haustier-Reiseversicherung die Kosten für den Abbruch des Auslandsaufenthaltes. Verunglückt ein Tier im Ausland werden auch die Kosten für Suche, Rettung oder Bergung bedingungsgemäß übernommen.
Die Versicherung ist ab 49,50 Euro pro Jahr und pro Tier erhältlich und kann für Hunde und Katzen unter 8 Jahren abgeschlossen werden. Sofort nach Abschluss greift der Schutz und gilt für die ersten 63 Tage bei jedem Auslandsaufenthalt des Tiereigentümers.
Detaillierte Informationen zum Leistungsumfang sind hier aufgeführt.
Foto Copyright: © Katja Mart
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